Das deutsche Erbrecht ist kompliziert. Bei der gesetzlichen Erbfolge kommen nicht immer die zum Zuge, die Ihnen als Erblasser besonders nahe stehen. So erbt Ihre Ehefrau aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge regelmäßig nicht mehr als ¾ des Nachlasses, wenn beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt.
Ein gut gestaltetes und durchdachtes Testament stellt sicher
- dass Ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt,
- dass möglichst viele Steuern gespart werden und
- Familienbeziehungen nicht durch Erbstreitereien zerstört werden.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Erbrecht:
- Gestaltung von Testamenten sowie Testamentsvollstreckungen
- Gestaltung von Schenkungen zu Lebzeiten
- Erbschaftssteuermindernde Gestaltungen
- Beratung zur Erbschaftsannahme und –ausschlagung
- Vertretung in erbrechtlichen Prozessen
- Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.