Sie haben eine Abmahnung oder gar eine unberechtigte Kündigung erhalten?
Dann ist schnelles Handeln geboten!
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung. Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht, ist die Kündigung rechtswirksam. Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie schnell handeln.
Vorsicht vor Aufhebungsvertrag!
Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Abfindungsvereinbarung. Sie vergeben damit nicht nur die Chance, vor Gericht eine höhere Abfindung zu erstreiten, sondern riskieren auch Ihr Arbeitslosengeld. Denn die Arbeitsagentur unterstellt oft, dass Sie Ihrer Arbeitslosigkeit „freiwillig“ zugestimmt haben.
In solchen Fällen kann von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden, in der weder Arbeitslosengeld gezahlt wird noch ein Sozialversicherungsschutz besteht. Wird eine Sperrzeit verhängt, müssen Sie selbst für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen.