Hartz IV - Härtefallregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Hartz IV – Härtefallregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

In seltenen, besonderen Härtefällen bekommen Hartz IV Empfänger ihre Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion erstattet.

Anträge hierzu können ab sofort in den Jobcentern gestellt werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesagentur auf einen Katalog besonderer Härtefälle geeinigt.

Danach können folgende Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden:

  • Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion,Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten,
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
  • Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden
(BVerfG, 1BvL 1/09 vom 9.2.2010).

Quelle: Presse Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.


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