GASAG Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der überhöhten Entgelte für Gaslieferungen nach dem Tarif „Gasag-Aktiv“.
Das Amtsgericht Mitte hat in einem Urteil vom 21. April 2010 die GASAG verurteilt, wegen der rechtswidrigen Gaspreiserhöhungen vom Dezember 2004 bis Oktober 2007 einem Kunden 335,94 Euro nebst 14 % Zinsen zurückzuzahlen.
Der Richter des Amtsgerichts Mitte begründete sein Urteil damit, dass die GASAG nach den rechtswidrigen Preiserhöhungen vom 1. Dezember 2004, 1. Oktober 2005 und 1. Januar 2006 den vorgenannten Betrag „ohne rechtlichen Grund“ gefordert hat und die 335,94 Euro nebst 14 Prozent Zinsen daher zurückzahlen muß.
Der Kunde hatte von 2001 bis 2007 bei der GASAG den Tarif „Gasag-Aktiv“ gehabt und war zum 1. November 2007 zu Nuon gewechselt.
Ca. 1000 Berliner haben Klage auf Rückzahlung gegen die GASAG erhoben.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Georg Zenker Berlin
Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.