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Urteil zu GASAG Preisen - Verbraucher erhalten Geld zurück

Die Preisanpassungsklausel mit einseitigem Tariferhöhungsrecht im Tarif GASAG-Aktiv ist unwirksam. Im Sonderkunden-Verhältnis können Preiserhöhungen nur von beiden Vertragsparteien gemeinsam vereinbart werden. Damit sind die Preiserhöhungen um 27% im Zeitraum zwischen April 2005 bis Januar 2006 unzulässig. Nach Ansicht des Gerichts stellten die Zahlungen der überhöhten Beträge keine wirksame Annahme der Preiserhöhung dar, da der Kunde der Preiserhöhung widersprochen und die GASAG den Vorbehalt auch in ihrem System vermerkt hat.

Die Rückzahlungsansprüche der Kunden infolge der unwirksamen Preisanpassungs-Klausel führen auch nicht zur von der GASAG behaupteten Existenzgefährdung.
(Amtsgericht Berlin Mitte, rechtskräftiges Urteil v. 21.04.2010 zum Aktenzeichen 9 C 339/09)

 

Jahres-Überschüsse der GASAG von 2001 bis 2009

Angaben: Kennzahlen des GASAG Konzerns: Jahresüberschuss in Euro (nach Steuern)

 

2001                55 Mio.                             2006                49 Mio.

2002                57 Mio.                             2007                78 Mio.

2003                60 Mio.                             2008                93 Mio.

2004                54 Mio.                             2009                91 Mio.

2005                50 Mio.

Angesichts solcher Zahlen wurde bereits in einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.06.2005 festgestellt, " daß nicht anzunehmen ist, daß die Liquidität der Gasag durch Einwendungen gegen die Billigkeit des Gaspreises so schnell ins Wanken gerät.“ (Teilurteil vom 14.06.2005, AZ: 20.O.450/04).
Rechtsanwalt Georg Zenker, Berlin

 
 

GASAG - Preiserhöhung unzulässig

Gaspreise dürfen nicht allein an den Ölpreis gekoppelt werden.

Die GASAG ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie zuvor der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte damit das höchste deutsche Gericht eine Tarif-Klausel zur Preisanpassung als ungültig.

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Erbrecht: Ausgleichs-Ansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 Jahren.

Auch wenn das Erbe aufgeteilt ist, haften Miterben gemeinsam als Gesamtschuldner für eine nicht schon vor der Teilung getilgte Verbindlichkeit des Nachlasses.

Wird nur ein Miterbe von einem Gläubiger in Anspruch genommen, kann der in Anspruch genommene Erbe den Ausgleich für seine Leistung von den anderen Miterben verlangen.

Urteil des OLG Oldenburg vom 05.05.09 (Az. 12 U 3/09)

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Sterbehilfe: BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur passiven Sterbehilfe ist es nicht länger strafbar, bei todkranken Menschen das Gerät zur Beatmung abzuschalten oder die künstliche Ernährung zu unterbrechen. Allerdings muss eindeutig klar sein, dass der selbst nicht mehr entscheidungsfähige Patient den Behandlungsabbruch befürworten würde.

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GASAG wegen rechtswidriger Preiserhöhungen zur Rückzahlung verurteilt

GASAG Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der überhöhten Entgelte für Gaslieferungen nach dem Tarif „Gasag-Aktiv“.

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Gesetzlich Krankenversicherte mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration haben Anspruch auf Behandlung mit Lucentis®

Gesetzlich Versicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) leiden, haben Anspruch auf die Versorgung mit dem einzigen dafür in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Lucentis® (Ranibizumab) bei einem Arzt ihrer Wahl. Die Krankenkassen dürfen nicht auf das billigere, aber für die Indikation der AMD nicht zugelassene Avastin®  (Bevazizumab)verweisen.

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Hartz IV – Härtefallregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

In seltenen, besonderen Härtefällen bekommen Hartz IV Empfänger ihre Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion erstattet.

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Kostenübernahme von Hörgeräten

Kosten für digitale Hörgeräte für nahezu Ertaubte müssen von den Krankenkassen in voller Höhe übernommen werden.

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Privat Versicherte - Ärger mit Erstattung

Laut Verbraucherschützern weigern sich die die privaten Krankenversicherungen immer öfter, Rechnungen zu erstatten. Die Versicherungen weisen den Vorwurf zurück - doch die Zahl der Beschwerden steigt rasant.

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Neues Erbrecht ab 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen.

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