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Sterbehilfe: BGH stärkt Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur passiven Sterbehilfe ist es nicht länger strafbar, bei todkranken Menschen das Gerät zur Beatmung abzuschalten oder die künstliche Ernährung zu unterbrechen. Allerdings muss eindeutig klar sein, dass der selbst nicht mehr entscheidungsfähige Patient den Behandlungsabbruch befürworten würde.

Ärzte und Betreuer haben «kein Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinwegzusetzen» so die Urteilsbegründung. Bei der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen abgebrochen werden dürfen, kommt es nicht darauf an, «ob die Grunderkrankung einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat».Entscheidend ist allein der Wille des Patienten. Hierbei zählen nicht nur schriftliche Patientenverfügungen, sondern auch mündlich geäußerte Wünsche.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, nach der christlichen Ethik gebe es «keine Verpflichtung des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis». «Einen Menschen sterben lassen ist bei vorher verfügtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten.»

Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte das Urteil. Im vorliegenden Fall hatte keine schriftliche Patientenverfügung vorgelegen, sondern lediglich der Hinweis der Tochter auf ein früheres Vier-Augen-Gespräch mit ihrer Mutter.

(BGH-Urteil vom Az. 2 StR 454/09).

 
   

GASAG wegen rechtswidriger Preiserhöhungen zur Rückzahlung verurteilt

GASAG Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der überhöhten Entgelte für Gaslieferungen nach dem Tarif „Gasag-Aktiv“.

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Gesetzlich Krankenversicherte mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration haben Anspruch auf Behandlung mit Lucentis®

Gesetzlich Versicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) leiden, haben Anspruch auf die Versorgung mit dem einzigen dafür in Deutschland zugelassenen Arzneimittel Lucentis® (Ranibizumab) bei einem Arzt ihrer Wahl. Die Krankenkassen dürfen nicht auf das billigere, aber für die Indikation der AMD nicht zugelassene Avastin®  (Bevazizumab)verweisen.

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Hartz IV – Härtefallregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

In seltenen, besonderen Härtefällen bekommen Hartz IV Empfänger ihre Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion erstattet.

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Kostenübernahme von Hörgeräten

Kosten für digitale Hörgeräte für nahezu Ertaubte müssen von den Krankenkassen in voller Höhe übernommen werden.

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Privat Versicherte - Ärger mit Erstattung

Laut Verbraucherschützern weigern sich die die privaten Krankenversicherungen immer öfter, Rechnungen zu erstatten. Die Versicherungen weisen den Vorwurf zurück - doch die Zahl der Beschwerden steigt rasant.

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Neues Erbrecht ab 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen.

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Gasag-Kunden

Gasag Kunden, die Ansprüche wegen der beiden Preiserhöhungen von Oktober 2005 und Januar 2006 in den Tarifen Vario 1, Vario 2, Gasag-Aktiv, Gasag Fix1 oder Fix2, für den Zeitraum ab Januar 2006 geltend machen wollen, müssen bis Ende des Jahres 2010 einen Mahnbescheid oder eine Klage gegen die GASAG einreichen.

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