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Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmen- bedingungen und Wertvorstellungen.
Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.
Die wichtigsten Punkte der Reform:
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Auch wenn das Erbe aufgeteilt ist, haften Miterben gemeinsam als Gesamtschuldner für eine nicht schon vor der Teilung getilgte Verbindlichkeit des Nachlasses.
Wird nur ein Miterbe von einem Gläubiger in Anspruch genommen, kann der in Anspruch genommene Erbe den Ausgleich für seine Leistung von den anderen Miterben verlangen.
Urteil des OLG Oldenburg vom 05.05.09 (Az. 12 U 3/09) weiterlesen >>| © 2009 Rechtsanwalt Georg Zenker · Ettaler Str. 10 · 10777 Berlin · Tel.: 030 214 78 303 · Fax: 030 214 78 305 | Datenschutz · Impressum |