Ersteinschätzung für 70 Euro
Für 70 Euro erhalten Sie nach kurzer Schilderung Ihres Anliegens eine (Erst-) Einschätzung:
- ob die Beauftragung eines Anwaltes Sinn macht,
- welche Ansprüche Sie haben und
- über Ihre Erfolgsaussichten und Kosten.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Im Zivil- und Arbeitsrecht sind die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom Streitwert abhängig. In besonderen Fällen sind auch Honorarvereinbarungen möglich.
Streitwert
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) macht die Höhe des Honorars, das Anwälte mindestens verlangen müssen, meist vom Streitwert abhängig. Es handelt sich dabei um den Wert, um den sich beide Parteien streiten.
Bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht beträgt das anwaltliche Honorar im Normalfall:
- 212 € bei einem Streitwert von 1000 €
- 1235 € bei einem Streitwert von 10.000 € und
- 2635 € bei einem Streitwert von 50.000 €.
(hinzu kommen jeweils Auslagen und Mehrwertsteuer).
Rahmengebühren
Gesetzlich vorgeschriebene Rahmengebühren gibt es vor allem in Strafsachen und bei sozialrechtlichen Verfahren. Hier hängen die Gebühren nicht vom Streitwert ab, sondern beispielsweise von der Bedeutung der Angelegenheit für Sie als Auftraggeber und der Schwierigkeit und dem Umfang des Verfahrens.
Wer zahlt?
Bei einem Rechtsstreit zahlt der Unterlegene. Wenn beide Parteien zu 50% Erfolg haben, trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
Ausnahmen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muß die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur Schadensersatz leisten und z. B. Schmerzensgeld zahlen, sondern auch die Kosten für Ihre rechtsanwaltliche Vertretung.
Eine weitere Ausnahme bildet das arbeitsgerichtliche Verfahren in der ersten Instanz: hier muss jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen.
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese die Anwalts- und Gerichtskosten. Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen führen wir für Sie durch. Rufen Sie uns an.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, wenn der Rechtsstreit nicht von vorne herein aussichtslos ist. Dann übernimmt der Staat Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Erfolgshonorar
Sie haben zu viel Geld für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe und zu wenig Geld, um einen Prozess zu bestreiten? Dann sprechen Sie mit uns über ein Erfolgshonorar.